aerztliche_betreuung_01Jeder Bewohner unseres Hauses hat das Recht auf freie Arztwahl. Wir legen Wert auf das ungestörte Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.

Wir stellen mit den behandelnden Ärzten eine gute Zusammenarbeit bei der Pflege und Pflegebetreuung, sowie bei der Pflegeplanung und Pflegedokumentation, sicher.

Verordnete Medikamente werden nach Maßgabe des verordneten Arztes verwahrt, nach Anweisung eingeteilt und zu den vorgegebenen Zeiten unseren Bewohnern zur Einnahme zur Verfügung gestellt.

Die Einnahme der Medikamente setzt das Einverständnis des Bewohners oder dessen Betreuers voraus. Unsere Bewohner werden zwar rücksichtsvoll auf den Sinn der Einnahme hingewiesen und sollen überzeugt werden, den Anordnungen des Arztes zu folgen, werden aber nicht zur Einnahme überredet oder gar „gezwungen“.

Alle Anordnungen der Ärzte werden nur nach Eintrag in die Pflegedokumentation und nach Abzeichnen des verordneten Arztes ausgeführt.

Für das Beratungsgespräch und für die Behandlung sind Räume vorhanden, die alle Ärzte, die unser Haus besuchen, nutzen können. Ist ein fachärztlicher Rat angezeigt, wird das Pflegepersonal entsprechend Termine vereinbaren und falls erforderlich, wird auch Begleitpersonal organisiert.